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Berufsbild Übersetzer und Dolmetscher

Durch die zunehmende internationale Kommunikation haben die sprachmittelnden Tätigkeiten des Dolmetschens und Übersetzens immens an Bedeutung gewonnen, und es hat sich ein eigenes Berufsbild ausgeprägt.

Ein reibungsloses Funktionieren des Informationsaustauschs in Wissenschaft, Technik, Wirtschaft, Politik und auf soziokulturellem Gebiet wäre ohne Sprachmittler heutzutage nicht mehr gewährleistet.

Grundsätzlich muss zwischen zwei Tätigkeiten unterschieden werden:
Übersetzer übertragen Texte schriftlich von einer Sprache in die andere,
Dolmetscher übertragen mündlich das gesprochene Wort.

Beiden Berufsgruppen gemeinsam sind:

  • eine gute Allgemeinbildung,
  • der sichere Umgang mit Mutter- und Fremdsprache,
  • Kenntnisse der kulturellen Zusammenhänge anderer Länder,
  • fundierte Fachkenntnisse,
  • die Fähigkeit, Fachtexte zweck- und adressatengerecht zu übertragen,
  • Kenntnis und Einsatz aller wesentlichen professionellen Arbeitsmittel,
  • die Fähigkeit, sich fachlich und terminologisch in neue Sachgebiete einzuarbeiten,
  • methodisches Wissen zur Bewältigung typischer beim Übersetzen und Dolmetschen auftretender Probleme.

Das Berufsbild der Übersetzer und Dolmetscher hat sich in den letzten Jahrzehnten stark gewandelt. Nur noch verhältnismäßig wenige Übersetzer und Dolmetscher arbeiten heute als Angestellte – vorwiegend bei großen Wirtschaftsunternehmen, Ministerien, Behörden und internationalen Organisationen.

Immer häufiger sind Übersetzer und Dolmetscher freiberuflich tätig, sodass neben dem Sprach- und Fachwissen eine Vielzahl weiterer Kenntnisse und Fähigkeiten verlangt werden, angefangen von IT-Fachwissen über betriebswirtschaftliche und rechtliche Kenntnisse und Methoden der Auftragsakquise bis hin zu so genannten "weichen Faktoren" wie Teamfähigkeit, Kritikfähigkeit und Belastbarkeit.

Während vor etwa 20 Jahren der Schwerpunkt der Arbeit noch auf der reinen Übersetzungs- und Dolmetschtätigkeit lag, wird heute eine wesentlich umfassendere Palette von Dienstleistungen angeboten, wie z. B. das Anpassen und Optimieren von Texten für den jeweiligen Verwendungszweck und das jeweilige Zielpublikum unter Berücksichtigung eventueller kultureller Unterschiede, Beratung im Zusammenhang mit organisatorischen, formalen und inhaltlichen Anforderungen an bestimmte Textsorten in den jeweiligen Zielsprachen oder aber terminologische Recherchen und Erstellen von Fachterminologien.

Die Tätigkeit und die Berufsbezeichnung der Übersetzer und Dolmetscher sind leider bisher nicht gesetzlich geregelt und geschützt. Die Bezeichnungen "Dolmetscher" und "Übersetzer" können daher nach Belieben und ohne Qualifikationsnachweis verwendet werden.

Gesetzlich geschützt sind hingegen die akademischen Grade "Diplom-Dolmetscher", "Diplom-Übersetzer", "Diplom-Fachübersetzer", "Diplom-Technikübersetzer" und "Diplom-Sprachmittler" sowie die Bezeichnungen "Staatlich geprüfter Übersetzer" und "Staatlich anerkannter Übersetzer", die auf den Erwerb einer entsprechenden fachlichen Qualifikation hinweisen.

Auch die Mitgliedschaft in einem Berufsverband wie dem BDÜ ist ein Hinweis auf die fachliche Qualifikation, da diese im Rahmen der Aufnahme in den Verband nachgewiesen werden musste.

 

 
 
 
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