| Tarife
Der Preis für eine Übersetzung oder einen Dolmetscheinsatz ist zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer frei verhandelbar. Für die Übersetzung von sprachlich und fachlich anspruchsvollen Texten oder von Texten, die einen hohen Formatierungsaufwand erfordern, wird ein höherer Preis festgesetzt als für gemeinsprachliche und nicht so aufwändige Texte. Aus kartellrechtlichen Gründen darf der BDÜ keine Preisempfehlungen abgeben.
Übersetzungen werden in Deutschland üblicherweise auf der Grundlage einer Zeile berechnet, die in der Regel aus 50 bis 55 Anschlägen (mit Leerzeichen) besteht. Für die Ermittlung der Zeilenzahl gibt es spezielle Zeilenzählprogramme. Die Übersetzung kann ausgehend vom Ausgangs- oder Zieltext abgerechnet werden. Dabei wird der Ausgangstext im Allgemeinen für die Angebotskalkulation herangezogen. Da es in Deutschland traditionell eher üblich ist, den übersetzten Text abzurechnen, wird bei der Erstellung eines Festpreisangebotes je nach Sprachkombination ein Aufschlag bzw. Abzug vom Ausgangstext berücksichtigt. Wurde vom Kunden kein Festpreisangebot angefordert, rechnen die meisten Übersetzer ihr Arbeitsergebnis, also den Zieltext ab.
Eine Abrechnung nach Seiten ist nur bei literarischen Übersetzungen üblich.
Bei Übersetzungen, die sehr schnell oder übers Wochenende angefertigt werden müssen, fällt unter Umständen ein höherer Zeilenpreis oder ein Eil- bzw. Wochenendzuschlag an, der im Einzelfall zu verhandeln ist. Bei Eilübersetzungen, die zur Veröffentlichung bestimmt sind, sollte berücksichtigt werden, dass das in der Kürze der Zeit erzielte Ergebnis möglicherweise nicht die erwartete Qualität aufweist.
Die Korrektur einer Übersetzung wird nach Stunden abgerechnet. Gleiches gilt für Lektorats- und Redaktionsarbeiten.
Dolmetschleistungen werden nach Stunden bzw. Tagessätzen abgerechnet. Im Preis enthalten sind u. a. das Dolmetschhonorar, Reisekosten, Kosten für Unterkunft und Verpflegung. Weitere Informationen hierzu finden Sie auf der Website des Verbands der Konferenzdolmetscher im BDÜ im Glossar "Dolmetschen von A - Z".
Für alle Leistungen gilt, dass der Preis im Voraus zwischen Übersetzer/Dolmetscher und Auftraggeber festzusetzen ist, um Streitigkeiten bezüglich des Honorars auszuschließen.
Bei Übersetzungen und Dolmetscheinsätzen im Bereich der Justiz findet das Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetz (JVEG) Anwendung. Das JVEG ist die einzige Quelle, in der Preise für Übersetzungs- und Dolmetschleistungen gesetzlich geregelt sind. Es kann insbesondere Berufsanfängern als Orientierungshilfe dienen.
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