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© 2006-2010 BDÜ LV Bremen
und Niedersachsen e.V.

Wer kann Mitglied im BDÜ Bremen und Niedersachsen werden?

Der BDÜ nimmt ordentliche, vorläufige und außerordentliche (fördernde) Mitglieder auf.

Zur ordentlichen Mitgliedschaft als Dolmetscher und/oder Übersetzer in den Mitgliedsverbänden des BDÜ werden zugelassen:

  1. Bewerber, die eine Abschlussprüfung als Dolmetscher und/oder Übersetzer an einer deutschen Hochschule erfolgreich abgelegt haben,


  2. Bewerber, die eine Prüfung als Dolmetscher und/oder Übersetzer vor einem staatlichen Prüfungsamt eines deutschen Bundeslandes erfolgreich abgelegt haben,


  3. Bewerber, die an einer ausländischen Hochschule eine Prüfung abgelegt haben, die der Abschlussprüfung als Dolmetscher und/oder Übersetzer an einer deutschen Hochschule gleichwertig ist,


  4. Bewerber, die bis zum vollen Inkrafttreten der Rechtsverordnung des Bundesministeriums für Bildung und Forschung vom 18. Mai 2004 eine Prüfung als Dolmetscher und/oder Übersetzer an den Industrie- und Handelskammern Düsseldorf, Bonn oder Dortmund erfolgreich abgelegt haben, sowie Bewerber, die vor einer Industrie- und Handelskammer eine Prüfung als "Geprüfter Übersetzer/Geprüfte Übersetzerin" und/oder "Geprüfter Dolmetscher/Geprüfte Dolmetscherin" gemäß der genannten Rechtsverordnung erfolgreich abgelegt haben.

Die Nachweise werden durch Vorlage folgender Unterlagen geführt:

  1. ausgefüllter Aufnahmeantrag eines Mitgliedsverbandes des BDÜ,


  2. vollständiger und aussagekräftiger Lebenslauf,


  3. beglaubigte Kopie des Hochschulzeugnisses mit entsprechender, beglaubigter Übersetzung ins Deutsche,


  4. Prüfungs- und Arbeitszeugnisse, möglichst vollständig,


  5. Beeidigungsnachweise etc.

Über die Anträge folgender Bewerber entscheidet die Bundesaufnahmekommission:

  • Bewerber, die ein (philologisches oder sonstiges) Sprachenstudium an einer in- oder ausländischen Hochschule erfolgreich abgeschlossen haben und fünf Jahre Praxis als Dolmetscher und/oder Übersetzer ausreichend nachweisen können,


  • Bewerber, die ein Hochschulstudium (gleich welcher Fachrichtung) an einer in- oder ausländischen Hochschule erfolgreich abgeschlossen haben, eine oder mehrere Fremdsprachen beherrschen und sieben Jahre Praxis als Dolmetscher und/oder Übersetzer in diesen Sprachen ausreichend nachweisen können. Der Erwerb der fremdsprachlichen Kenntnisse ist glaubhaft nachzuweisen.

Die Mitgliedschaft als vorläufige Mitglieder (Studierendenmitgliedschaft) können Studierende erwerben, die sich in einer geregelten Ausbildung zum Übersetzer und/oder Dolmetscher befinden, mit der eine die BDÜ-Aufnahmerichtlinien erfüllende Qualifikation regelmäßig erreicht wird. Die Mitgliedschaft als außerordentliche Mitglieder können Wirtschaftsbetriebe, Organisationen und öffentliche Stellen erwerben, welche die Aktivitäten, Aufgaben und Ziele des BDÜ unterstützen möchten.

Die Mitgliedschaft ist zu beantragen

  • vorzugsweise bei dem für den Wohnsitz zuständigen Mitgliedsverband im Falle einer ordentlichen oder vorläufigen Mitgliedschaft,


  • bei dem für den Wohnsitz zuständigen Mitgliedsverband oder dem Bundesverband im Falle einer außerordentlichen Mitgliedschaft.
Mitgliedsbeitrag im BDÜ LV Bremen und Niedersachsen e.V.
(Jahresbeitrag)

Vollmitgliedschaft: 155,00 €
Studierendenmitgliedschaft: 77,50 €

Unser Infopaket mit Aufnahmeantrag und vielen interessanten Informationen steht Ihnen hier zum Herunterladen zur Verfügung.

 

 
 
 
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